Fazit zum Branchendialog „Veranstaltungs- und Messewirtschaft“
von Redaktion,
Auf Einladung der baden-württembergischen Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut fand am 24.September der Branchendialog „Veranstaltungs- und Messewirtschaft“ in der Stuttgarter Messe statt. Knapp 50 Experten aus den Bereichen Messeveranstalter, Messebau, Veranstaltungsbranche, Bühnen- und Veranstaltungstechnik sowie Consultants und Verbände tauschten sich aus.
Dabei standen vor allem Öffnungsperspektiven, neue Ansätze und Impulse, wie beispielsweise die Umsetzung hybrider Veranstaltungen sowie neue, alternative Geschäftsmodelle im Fokus. Außerdem tauschten sich die Teilnehmer zu relevanten Technologien wie der Lüftungstechnik und der Sensortechnologie in Zeiten von COVID-19 aus. Der Bundesverband Veranstaltungssicherheit (bvvs) präsentierte ein Arbeitspapier, in dem insbesondere auf Optionen hingewiesen wurde, die sichere Veranstaltungen auch unter Corona ermöglichen. Laut Wirtschaftsministerium soll der Dialog demnächst weitergeführt werden.
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Im Rahmen des Branchendialoges gab Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut zudem den Startschuss für den neuen „Tilgungszuschuss Corona“. „Zu den größten finanziellen Belastungen für Unternehmen dieser Branchen zählen die Tilgungsraten für Kredite. Diese werden in den bisherigen Förderprogrammen wie der Überbrückungshilfe des Bundes nicht berücksichtigt“, erläuterte die Vorsitzende des Vorstands der L-Bank Förderbank die Nöte der Unternehmen. „Auch bei diesem Programm steht die L-Bank selbstverständlich mit ihrer Förderinfrastruktur dem Land und damit auch den mittelständischen Unternehmen in Ba-Wü zur Seite.“
Für den bundesweit einmaligen „Tilgungszuschuss Corona“ stellt das Land insgesamt rund 92 Millionen Euro zur Verfügung. Dieser richtet sich an Schausteller und Marktkaufleute, an die Veranstaltungs- und Eventbranche mit Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstaltern einschließlich Messebauer, Veranstaltungstechnikdienstleiter und Zeltverleiher und Zirkusse sowie Taxi- und Mietwagenunternehmen. Von der Jahrestilgungsrate im Jahr 2020 wird einmalig die Hälfte mit einem Satz von 80 Prozent gefördert. Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro je Antragsteller – soweit sich im Einzelfall kein geringerer Höchstbetrag aus beihilferechtlicher Sicht ergibt. Der Tilgungszuschuss ist kumulierbar mit der Überbrückungshilfe des Bundes und dem fiktiven Unternehmerlohn.
Anträge können ab sofort bis zum 20. November 2020 bei den Industrie- und Handelskammern gestellt werden. Diese übernehmen die Vorprüfung der Anträge auf Vollständigkeit und Plausibilität. Die Bewilligung und Auszahlung der Förderung erfolgt dann durch die L-Bank.