Warnung vor langfristigen Folgen des erneuten Lockdowns

EVVC zu Corona-Regeln: Es droht nicht nur das Aus für Veranstaltungen

In einer aktuellen Meldung kritisiert der EVVC die neuen Corona-Regelungen von Bund und Ländern. Erneut gäbe es einen Flickenteppich an Vorgaben, der langfristige Planungen erschweren würde. Man wendet sich daher mit Forderungen an die neue Bundesregierung. 

Achtung(Bild: Pixabay)

Laut EVVC würden die neue Verordnungen vom 24. November 2021 selbst die leidgeprüften Vertreter der Veranstaltungsstätten fassungslos machen. So sind in einigen Bundesländern Veranstaltungen trotz 2G Plus (genesen oder geimpft und negativ getestet) und Maske nur noch unter Einhaltung der Mindestabstände möglich.

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Das bedeute, so der EVVC weiter, für den Großteil zuletzt immer wieder verlegter und umgeplanten Veranstaltungen das Aus – ohne jeglichen zeitlichen Vorlauf. Die Folgen der Maßnahmen würden jedoch weit über die Veranstaltungswirtschaft hinaus reichen und drohen massiv zu werden.

„Unverhältnismäßige Einschränkungen“

„Noch vor wenigen Tagen hat der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder in einer Pressekonferenz die 2G Plus Regel in Verbindung mit Maske und 25 Prozent Auslastung für Veranstaltungen verkündet. Darauf haben wir uns trotz der massiven Einschränkungen eingestellt. Dass nun ohne Vorlauf zusätzlich noch der Mindestabstand eingefordert wird, gefährdet die wenigen noch verbliebenen Veranstaltungen. Wir haben großes Verständnis für erforderliche Corona-Maßnahmen, der Abstand für Geimpfte mit Schnelltest und Maske ist aber in keiner Weise nachvollziehbar“, erläutert Jürgen Fottner, Geschäftsführer Arena Nürnberg Betriebs GmbH.

Dass trotz der Mahnung aus der Branche sichere Veranstaltungen laut EVVC „unmöglich gemacht“ werden, löse Unverständnis und teilweise Verzweiflung aus. Denn professionell geplante Veranstaltungen wie Konzerte, aber auch wirtschaftsbezogene Veranstaltungen wie Ausstellungen oder Kongresse könnten sicher umgesetzt werden und seien kein Treiber der Pandemie.

„Mit 2G Plus könnten viele Häuser übergangsweise zumindest den Betrieb am Laufen halten, auch wenn das bei weitem nicht wirtschaftlich ist und somit keine Dauerlösung sein darf. Mitarbeiter könnten in Arbeit bleiben und Besucher hätten die Möglichkeit, sich in sehr sicherem Umfeld zu begegnen. Für viele Menschen ist das auch ein Anreiz, sich impfen oder zusätzlich testen zu lassen. All das wird mit dem zusätzlichen Abstandsgebot verschenkt, Vertrauen verspielt und die Veranstaltungswirtschaft aufs Neue ins Abseits gestellt“, so Timo Feuerbach, Geschäftsführer des EVVC.

Folgen über die Veranstaltungswirtschaft hinaus

Immer wieder hat die Veranstaltungsbranche bundeseinheitliche und verhältnismäßige Vorgaben für Veranstaltungen eingefordert für den Fall, dass sich die Pandemie verschärft. Die am 18. November 2021 vom Bundesrat beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes und die Umsetzung der Maßnahmen durch die Bundesländer führe laut EVVC nun aber zu noch größerer Unsicherheit. Der Flickenteppich an Regelungen sei größer denn je, die Lage für die Veranstaltungswirtschaft mehr als angespannt.

„Durch die kurzfristig verschärfte Verordnung wurde die Durchführung bestimmter, größerer Veranstaltungen in Niedersachsen de facto unmöglich gemacht. Am heutigen Donnerstag sollte bei uns eine Veranstaltung stattfinden, für die seit Montag aufgebaut wird. Bisher durften wir aufgrund der Entwürfe der Verordnung und einer lokal vorliegenden Genehmigung davon ausgehen, dass dies unter 2G Plus umsetzbar ist. Die neue Verordnung hat dann den Veranstalter und über 100 Personen mitten im Aufbau überrascht. Dies trägt weiter dazu bei, dass noch mehr Menschen unserer Branche den Rücken kehren. Dabei passen wir uns seit über 18 Monaten pflichtbewusst den wechselnden Vorgaben an. Niemand bestreitet, dass die Corona-Lage Maßnahmen erfordert, aber anstatt Veranstaltungen konsequent zu verbieten und Hilfsprogramme aufzusetzen, wird die Verantwortung wieder auf die Veranstaltenden abgewälzt. Denen bleibt oft keine andere Wahl als eine Absage, da die Regelungen nicht verantwortungsvoll umsetzbar sind. Die Situation erreicht langsam ein Maß, das nicht mehr ertragbar ist“, sagt Jan Jansen, Geschäftsführer Marketing Osnabrück GmbH/ Osnabrückhalle.

Die Folgen gingen weit über die Veranstaltungsstätten und die reine Absage von Veranstaltungen hinaus, heißt es seitens des EVVC. Betroffen seien ganze Wertschöpfungsketten vom Auftraggeber über Veranstalter, Selbständige und Dienstleister bis hin zu Künstlern. Die Branche habe bereits massiv Arbeitskräfte verloren, die Zahlen der Auszubildenden in der Branche sinken coronabedingt massiv, die Umsätze gingen teils um mehr als 80 Prozent zurück. Diese Entwicklung drohe sich nach hoffnungsvollen Monaten im Spätsommer nun dramatisch zu verschärfen. Die Veranstaltungswirtschaft war vor der Krise mit über 1,1 Millionen Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 81 Milliarden Euro der sechstgrößte Wirtschaftszweig in Deutschland. Gastronomie, Hotellerie, Städte und Gemeinden profitieren laut EVVC in großem Maße von Veranstaltungen. Darüber hinaus stehen Veranstaltungen für Lebensqualität in der Stadt und auf dem Land und sind für eine lebendige Gesellschaft unerlässlich.

Forderungen des Forum Veranstaltungswirtschaft an neue Regierung

Die aktuellen Regelungen der Bundesländer führen laut EVVC dazu, dass Veranstaltungen nicht untersagt aber de facto unmöglich werden. Das wiederum mache die Nutzung der Ausfallabsicherungen in den Sonderfonds für Kulturveranstaltungen bzw. für Messen und Ausstellungen nahezu unmöglich. Wenn es jedoch politischer Wille sei, dass Veranstaltungen selbst mit einem sehr hohen Maß an Sicherheit nicht mehr stattfinden sollen, müssten die Hilfsmaßnahmen angepasst werden. Gemeinsam mit weiteren Verbänden kämpft der EVVC daher im Forum Veranstaltungswirtschaft für die Interessen der Branche und appelliert an die Politik:

  1. Es braucht klare, bundeseinheitliche Regelungen für Veranstaltungen mit ausreichend zeitlichem Vorlauf und damit eine Perspektive über die nächsten Wochen hinaus.
  2. Veranstaltungen mit 2G und Schnelltest (2G Plus) müssen ohne Abstand und Kapazitätsbeschränkung möglich sein.
  3. Die Verlängerung aller Hilfsprogramme und der vereinfachten Kurzarbeitsregelungen bis Juli 2022 ist zwingend erforderlich.
  4. Es bedarf weiter der Unterstützung der betroffenen öffentlichen Unternehmen und Kommunen durch den Bund.
  5. Die neue Bundesregierung muss die Gespräche mit den Branchenvertretern intensivieren – ein Beauftragter für die Veranstaltungswirtschaft muss schnellstmöglich eingesetzt werden.

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