Expert*innen drängen auf Nachbesserung des Gesetzesentwurfs

Livekomm zur Neufassung der Lärmschutz-Bestimmungen

Sachverständige und Branchenvertreter*innen seien sich im Fachgespräch einig: Die geplante Neufassung der TA Lärm ist keine substantielle Verbesserung des völlig veralteten Regelwerks.

Livekomm

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In einem öffentlichen Fachgespräch wurde im Bundestagsausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen die Novelle der TA-Lärm (Technische Anleitung zum Lärmschutz) behandelt.

Die Sachverständigen der Bau- und Wohnungswirtschaft, der Kommunen sowie aus der Kulturbranche waren sich weitestgehend einig, dass die TA-Lärm aus der Zeit gefallen ist und nicht mehr geeignet scheint, die (Schall-)Konflikte in verdichteten Städten zwischen Wohnen und Gewerbe, Freizeitaktivitäten sowie Kultur zu lösen. Übereinstimmend wurde auf Nachbesserungen des Regierungsentwurfs gedrängt.

Pamela Schobeß, politische Sprecherin der LiveKomm kommentiert: „Der vorliegenden Entwurf ist weder geeignet, um Wohnungsbau zu befördern noch die Verdrängung von Clubs zu verhindern.

Für bestehende Musikclubs wird es immer enger und neuen Kulturstätten wird eine Neuansiedlung nicht erleichtert. Eine Belebung der Innenstädte wird somit verfehlt. Die Debatte zeigte erneut auf, wie notwendig es ist, dass die betroffenen Bereiche von Umwelt-, Bau- und Kultur mehr miteinander in den Diskurs gehen.“

Ursprünglich zielte die Ampel-Koalition mit einer Modernisierung der TA-Lärm, Zielkonflikte bei heranrückender Wohnbebauung zu lösen. Für dieses Vorhaben bietet der Entwurf keine Verbesserungen an.

Die TA-Lärm beurteilt Industrie- und Gewerbelärm. Da kuratierte Musikclubs weiterhin ausschließlich als Gewerbe eingestuft werden, finden in der Regel die gesetzlichen Restriktionen auch für Kulturschall („Lärm“) Anwendung. Wünschenswert wäre eine gesonderte Kulturschallverordnung, wie sie von der LiveKomm entworfen und gestern von der politischen Sprecherin der LiveKomm und Musikspielstätten-Betreiberin (Gretchen/Berlin), Pamela Schobeß erstmals auf parlamentarischer Ebene vorgestellt und von den Abgeordneten interessiert aufgenommen wurde.

Die LiveKomm veröffentlichte anlässlich des Fachgesprächs einen Artikel, der die gegenwärtige Debatte um Clubgeräusche zum aktuellen Stand mit Handlungsempfehlungen, die den Prozess entscheidend weiter bringen können, unterlegt:

https://www.livemusikkommission.de/wie-weiter-mit-den-clubgeraeuschen/Die weitere Arbeit an der Gesetzgebung obliegt allein dem Bundesumweltministerium und wird zur abschließenden Beschlussfassung dem Bundesrat vorgelegt.

Das Fachgespräch ist in der Mediathek verfügbar. Ab Minute 54:30 beginnt der spezifische Austausch zur Clubkultur: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw39-pa-wohnen-schutz- gegen-laerm-1013930

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