Das Aktionsbündnis #AlarmstufeRot hat eine umfangreiche Erläuterung zu den Novemberhilfen der Bundesregierung herausgegeben. Darin wird unter anderem erklärt wer antragsberechtigt ist und wie das weitere Vorgehen für betroffene Unternehmen ist.
(Bild: #AlarmstufeRot)
In einer Meldung von #AlarmstufeRot heißt es zudem, dass es der Initiative gemeinsam mit den Verbänden der Veranstaltungswirtschaft durch nicht unerhebliche Anstrengungen gelungen sei, dass die indirekt Betroffenen und über Dritte Beauftragten im Programm berücksichtigt wurden.
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Das Aktionsbündnis kritisiert jedoch weiterhin die Zugangsschwelle „über 80% Umsatzeinbruch“. Diese sei unfair und zu hart. Man habe für einen wesentlich niedrigeren Satz gestritten. Dieser Einwand sei jedoch nicht berücksichtigt worden.
Wer von den Schließungsmaßnahmen faktisch betroffen ist und mit einem Umsatzeinbruch von über 80% die Geschäftsgrundlage verloren hat, sei jedoch antragsberechtigt. Dies gelte auch für Subunternehmer und Veranstaltungsdienstleister wie Zelt- und Messebauer, Technikfirmen, Dekorateure, Equipmentverleiher, Künstler, DJs, Techniker, Stagehands und Soloselbständige.
Ob Sie antragsberechtigt sind und falls ja, wie Sie vorgehen sollten, erläutert #AlarmstufeRot in einem ausführlichen Dokument.
>> Die Erläuterung sowie eine Mustervorlage für den Kausalitätsnachweis für indirekt betroffene Unternehmen finden Sie unter: alarmstuferot.org/downloads