Auch nach den Beschlüssen von Bund und Ländern am 14. Oktober 2020 zur Eindämmung der Corona-Pandemie können Messen in Deutschland weiter durchgeführt werden, heißt es vom Verband der deutschen Messewirtschaft (AUMA).
(Bild: Messe Düsseldorf / ctillmann)
In den Gesprächen zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Bundesländer wäre u.a. vereinbart worden, dass die Teilnehmerzahl von Veranstaltungen in Regionen mit über 50 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tage auf 100 begrenzt werden soll. Ausgenommen seien Veranstaltungen, für die ein mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmtes Hygienekonzept existiere. Da für die in nächster Zeit geplanten Messen entsprechende Konzepte vorlägen, seien Messen von dieser Vereinbarung nicht betroffen, stellte der AUMA nun fest.
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Grundsätzlich würden, so der AUMA, in den Bundesländern separate Vorgaben für Messen gelten; zentrale Bestandteile seien u.a. mit den zuständigen Behörden abgestimmte Hygienekonzepte. Nach der Vereinbarung von Bund und Ländern am 6. Mai 2020 läge die Durchführung von Messen in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer mit entsprechenden Auflagen.
Der AUMA geht davon aus, dass die Bundesländer diese Regelungen auch entsprechend fortführten. Denn alle seit dem Neustart im September durchgeführten Messen hätten in Hinblick auf den Gesundheitsschutz der Teilnehmer ohne Beanstandungen durchgeführt werden können. Auch seien beim Treffen von Bund und Ländern keine Einschränkungen für andere Räumlichkeiten mit Geschäftszweck beschlossen worden, etwa für Einkaufszentren, Shopping Malls oder Warenhäuser, in denen die Abläufe mit denen in Messehallen vergleichbar seien.