EVVC bezieht Stellung zur Sicherheit bei Großveranstaltungen
von Redaktion,
Nachdem österreichische Behörden einen mutmaßlichen Terroranschlag verhindern konnten und im Zuge dessen die drei Wien-Konzerte von Superstar Taylor Swift abgesagt wurden, ist die Sicherheit bei Großveranstaltungen einmal mehr in aller Munde. René Tumler, Geschäftsführer des EVVC – Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V. stellt zur Wahrung der Sicherheit in den Veranstaltungslocations auch Forderungen an die Politik.
Für die im EVVC organisierten Arenen, Hallen und Stadien ist klar: Die Gewährleistung der Sicherheit aller Besucher:innen und Mitarbeitenden ist das zentrale Anliegen bei der Durchführung von (Groß-)Veranstaltungen. Viele Veranstaltungsstätten in Mitteleuropa investieren daher seit langem in effiziente Sicherheitstechnik und -konzepte
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Dass aber auch das kein verlässlicher Garant für eine sichere Veranstaltung ist, wird leider immer wieder deutlich. Der Fall der nun abgesagten Taylor Swift-Konzerte in Wien zeigt einmal mehr: Gerade bei Großveranstaltungen im Kultur-, Sport- oder auch Business-Sektor ist die Kooperation mit den regionalen und überregionalen Behörden essenziell.
Aus Sicht von René Tumler, Geschäftsführer des EVVC, muss die Politik auch den Weg für neue Sicherheitstechnologien frei machen: „Wir haben mittlerweile die Möglichkeit, in Veranstaltungsstätten Kameras in Verbindung mit Künstlicher Intelligenz einzusetzen. Um moderne Technologien wie diese zukünftig nutzen zu können, bedarf es einer gesetzlichen Grundlage und Förderung seitens der handelnden Politik.“
Auch zur bestehenden Gesetzeslage zu Ausbildung und Einsatz von Security-Mitarbeitenden bezieht der EVVC Stellung. Als Alternative zum aktuellen §34a der Gewerbeordnung (Bewachungsgewerbe) fordert der Verband eine gezielte niederschwellige Ausbildung für die Sicherheit von Veranstaltungen. Auch das geplante Sicherheitsgewerbegesetz der deutschen Bundesregierung geht für Geschäftsführer René Tumler in die falsche Richtung. „Die Bewachungstätigkeit bei einer Veranstaltung muss eindeutig definiert sein und sich klar von anderen Serviceleistungen, wie bspw. der Ticketkontrolle, abgrenzen. Hier bleibt der aktuelle Gesetzesentwurf zu unklar“, so Tumler. „Auch erachten wir es für zielführender, Sicherheitskonzepte nach der Art der Veranstaltung und nicht nach der Anzahl der Teilnehmenden zu erarbeiten.“