Forderung nach Fortführung und Modifikation an den Bund
FAMA-Appell zu Wirtschaftshilfen für Messeveranstalter und messenahe Dienstleister
von Redaktion,
Der FAMA Fachverband Messen und Ausstellungen fordert in seiner Vertretung für kleinere und private Veranstalter eine Fortführung und zielgenaue Anpassung der staatlichen Überbrückungshilfen, um die sonst drohende Insolvenzgefahr aufzuhalten und damit bereits gezahlte Staatshilfen auch langfristig ihre Wirkung entfalten können.
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Henning Könicke, Geschäftsführender Vorstandsvorsitzender des FAMA, wendet sich in seiner Funktion als Vertreter der privaten Messeveranstalter sowie der kleinen und mittleren Messeplätze mit einer eindringlichen Bitte an den geschäftsführenden Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, die Messebranche auch im bevorstehenden Jahr 2022 mit wirksamen Maßnahmen zu unterstützen.
Die Messe- und Veranstaltungsbranche sei durch die Corona-Pandemie nicht nur deutlich stärker und existenzieller als andere Wirtschaftszweige getroffen worden, sondern benötige durch lange Vorlaufzeiten zwangsläufig eine deutlich längere Rekonvaleszenz-Phase, die sich mindestens über das ganze Jahr 2022 erstrecken wird.
Zusätzlich zum nahezu vollständigen Umsatzausfall der zurückliegenden 18 Monate, der teilweise zu erheblichem Eigenkapitalverzehr oder langfristiger Verschuldung geführt und insbesondere die KMUs der Messewirtschaft getroffen habe, habe zum Erhalt der Unternehmensgrundlage und somit der Sicherung von Arbeitsplätzen zeitgleich erheblicher finanzieller Aufwand für den Aufbau von Digital- bzw. Hybridformaten betrieben werden müssen. Dieser Situation könne nur durch eine Fortführung der branchenspezifischen Überbrückungshilfen begegnet werden.
Wenn diese besondere Lage der Messeunternehmen und ihrer spezialisierten Zulieferer (Messebau, Technikdienstleister etc.) in ihrer ganzen Tragweite nicht erkannt werde, bestünde die akute Gefahr, dass viele Unternehmen, die bis dato mit den Ü-Hilfen überleben konnten, im kommenden Jahr in akute Insolvenzgefahr gerieten und somit auch die bisherigen Staatshilfen vergeudet wären.
Der kürzlich beschlossene Messeausfallfonds reiche als Instrument für die beschriebene Lage bei Weitem nicht aus bzw. gehe an der eigentlichen Problematik vorbei. Nicht die (pandemiebedingten) Absagen von Veranstaltungen würden das faktische Problem darstellen, sondern ausbleibende Umsätze durch ein deutlich geringeres Aufkommen an Ausstellern und Besucher:innen. Damit würden viele Messen entweder aus Gründen einer negativen Wirtschaftlichkeit abgesagt werden oder sie schlößen mit weiteren Verlusten ab, was die Situation der veranstaltenden Unternehmen noch weiter unter Druck bringe.
Daher wendet sich der FAMA mit seinen zentralen Forderungen in einem dringenden Appel an den geschäftsführenden Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier:
1. Anlehnung des Messeausfallfonds an den Sonderfonds zur Unterstützung der Wiederaufnahme und Planbarkeit von Kulturveranstaltungen und damit Kompensation ausfallender Umsätze durch situationsbedingte Aussteller- bzw. Besucherrückgänge.
2. Verlängerung der Wirtschaftshilfen für Messeunternehmen bzw. Unternehmen mit messenahen Dienstleistungen bis mindestens 31. Dezember 2022.