Private Messeveranstalter müssen ebenfalls berücksichtigt werden
FAMA begrüßt EU-Entscheidung für Rettungsschirm der Messe- und Kongressbranche
von Redaktion,
Der Fachverband Messen und Ausstellungen e.V. (FAMA) begrüßt die Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter und die damit verbundene Möglichkeit eines Rettungsschirmes für die Messe- und Kongressbranche. Der Verband weist jedoch auch darauf hin, dass der aktuelle Rettungsschirm nicht weit genug geht, da private Messeveranstalter ohne Hilfen zurückgelassen werden.
(Bild: Pexels)
Der geschäftsführende Vorstandsvorsitzende des FAMA, Henning Könicke, unterstreicht, dass mit dem nun möglichen Rettungsschirm ein wichtiger Baustein zur Rettung der für Deutschland so wichtigen Messewirtschaft geleistet werde: „Ein funktionsfähiges Messewesen ist ein strategisch zentraler Baustein unseres Wirtschaftssystems. Es hat einen unschätzbaren Multiplikator-Effekt für andere Branchen, wie die Hotellerie und Gastronomie und wichtige regionalwirtschaftliche Strukturen. Für eine schnelle und wirksame Stimulation verschiedener Märkte in der Post-Corona-Zeit sind Messen eines der stärksten Instrumente.“
Anzeige
Kritisch betrachtet der FAMA, dass die in Aussicht gestellten Hilfen zunächst auf Betreiber der Infrastrukturen, also vor allem die Betreiber der Messezentren, begrenzt sein sollen. Gerade die privatwirtschaftlichen Messeveranstalter, ohne eigenes Gelände, sind für die verschiedenen Messeplätze hinsichtlich einer rentablen Hallenauslastung sowie in der Organisation von hochspezialisierten Fach- und Publikumsmessen unverzichtbar.
So stellt der Geschäftsführer der landeseigenen Messe Erfurt, Michael Kynast, klar: „Nur wenn die privaten Messegesellschaften auch im Rahmen eines branchenadäquaten Schutzschirms berücksichtigt werden, können kleine, mittlere und große Messeplätze in Deutschland wieder zu alter Wirkungskraft zurückkehren und Messehallen sowie Hotels und dem regionalen Handel und Handwerk die dringend nötigen Nachfrageeffekte verschaffen.“
Der aktuelle Beschluss zum Rettungsschirm der EU wird den speziellen Anforderungen der Branche deswegen nicht gerecht. Die privaten Messeveranstalter ohne eigenes Gelände bleiben durch die aktuelle Regelung weiterhin ohne Unterstützung, um die Ausfälle der Corona-Krise zu kompensieren.
Der FAMA wirbt daher bei den politisch Verantwortlichen dafür, das 642 Mio. Euro umfassende Paket auch auf privatwirtschaftliche Messeveranstalter ohne eigene Infrastruktur auszudehnen und, sofern erforderlich, aufzustocken.