Forum Veranstaltungswirtschaft fordert Veranstaltungen ohne Kapazitätsbeschränkungen
von Redaktion,
Das Forum Veranstaltungswirtschaft sieht die Beschlüsse der MPK vom 10. August 2021 kritisch und fordert klare Regelungen für die Veranstaltungsbranche und plädiert für die Lösung „2G+PCR“.
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Im MPK-Beschluss vom 10.08.2021 steht: „Großveranstaltungen, Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, Feiern, Bars und Clubs sind die Bereiche, die mit einem besonders hohen Risiko für Mehrfachansteckungen („superspreading events“) verbunden sind.“ Dabei hätte es den Veranstaltungsunternehmen laut Forum Veranstaltungswirtschaft gereicht, eine Antwort auf ihre seit Monaten gestellte Frage zu erhalten: „Was muss denn noch passieren, damit bei Veranstaltungen endlich auf Abstandsregeln und Kapazitätsbeschränkungen verzichtet werden kann?”
Stattdessen habe die MPK es bei vagen Mutmaßungen der von Großveranstaltungen ausgehenden Gefahren belassen, eine Teilnehmerobergrenze von 5.000 Personen festgelegt und es im Übrigen den Ländern überlassen, „durch einschränkende Regelungen oder situationsbezogenen Entscheidungen im Einzelfall die zulässige Teilnehmerzahl und den Zugang zu begrenzen, wo dies erforderlich ist”.
In der Pressemitteilung des Forums Veranstaltungswirtschaft heißt es: „Immer wieder haben die Verbände des Forum Veranstaltungswirtschaft in der Vergangenheit der Kanzlerin, den Bundesministerien und den Länderregierungen detailliert dargelegt, dass Veranstaltungsräume infektionsschutzsicher gestaltet werden können.“ Man habe „Schnelltestangebote vor Ort“ angeboten. Vor allem hätte man gefordert, dass der Veranstaltungswirtschaft eine Perspektive gegeben werde und ihnen mitgeteilt werden müsse, ob es denn überhaupt noch Sinn mache, auf einen Neustart zu hoffen.
Seit Januar bekäme die Branche laut Forum Veranstaltungswirtschaft keine Antwort. Einigkeit bestünde bei den Ansprechpartnern allerdings, dass Schnelltests keine hinreichende Aussagekraft hätten und die Ansteckungsgefahr bei Veranstaltungen zu groß sei. Alles andere ließe sich derzeit schwer beurteilen, hieß es immer wieder.
Die Veranstaltungswirtschaft habe zwischenzeitlich angeboten, Veranstaltungen nur mit den 2G – Geimpften und Genesenen – durchzuführen. Dies werde momentan in Hamburg vom Ersten Bürgermeister geplant. Über den Umfang der Lockerungen werde zwar noch debattiert, aber das Forum Veranstaltungswirtschaft zeigt sich darüber erfreut und hofft, dass schnell auch andere Bundesländer diesen Weg gehen.
Natürlich könne für die Branche eine Reduktion lediglich auf die 2G keineswegs eine mittelfristig tragbare Lösung sein. Kein Wirtschaftszweig könne es sich leisten, auf nahezu die Hälfte seiner Klientel zu verzichten, heißt es in der Pressemeldung. Daher möchte das Forum Veranstaltungswirtschaft unter dem Kürzel „2G + PCR“ jetzt anregen, dass auch Personen, die einen negativen PCR-Test vorweisen können, Einlass in Veranstaltungen ohne Kapazitätsbeschränkungen gewährt werden darf.
Das Forum Veranstaltungswirtschaft fordert, dass jedenfalls bei Veranstaltungen mit den „2G“ die nun durch den MPK-Beschluss vom 10. August festgeschriebene Grenzen von 5.000 Teilnehmern fällt. Dafür gäbe es laut eigener Aussage jedenfalls für Geimpfte und Genesene keinerlei Rechtfertigung mehr.
Ein weiteres undifferenziertes Festhalten an Abstandsregeln und Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen müsse, und da seien sich die Verbandsvertreter:innen laut Forum Veranstaltungswirtschaft einig, zwangsläufig dazu führen, dass die Frage, in welchem Umfang Beschränkungen der Grundrechte von Veranstaltern und Veranstaltungsbesuchern auch bei einer Reduktion auf die Besuchergruppen 2G + PCR noch angemessen und damit rechtlich belastbar seien.
Sobald wir endlich Antworten auf die hier gestellten Fragen haben, wolle sich das Forum Veranstaltungswirtschaft mit Nachdruck dafür einsetzen, dass jedes Öffnungsszenario tatsächlich bundesweit einheitlich umgesetzt werde. Nur so werde es möglich sein, dass Veranstalter sich nicht weiterhin mit einem Flickenteppich konfrontiert sehen, wie es derzeit der Fall ist.