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KRITIS und NIS2: Wie Unternehmen den Überblick behalten

Das Thema betrifft viele KMUs: Durch die europäische NIS2-Richtlinie, die im Oktober 2024 in Kraft getreten ist, unterliegen sie möglicherweise einer Registrierung-, Nachweis- und Meldepflicht, auch wenn sie nicht zum engeren Kreis der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) gehören. Damit verbunden sind strenge Auflagen auch und gerade bezüglich der eingesetzten Kommunikationsplattform. Ein Whitepaper von innovaphone, einem Anbieter von Kommunikations- und Arbeitslösungen, gibt betroffenen Unternehmen einen Leitfaden dazu an die Hand.

Whitepaper-Titelblatt(Bild: innovaphone)

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Die europäischen Richtlinien fordern von Unternehmen, ihre Resilienz gegenüber Cyberangriffen und anderen Störungen zu stärken. Doch wie kommuniziert man auch in Notlagen verlässlich und NIS2- bzw. KRITIS-konform? Das Thema ist laut innovaphone auch deshalb so brisant, weil die Unternehmensleitung selbst in der Verantwortung stehe und bei Verstößen gegen die NIS2- und KRITIS-Regularitäten persönlich in Haftung genommen werden könne.

Das Whitepaper von innovaphone will Verantwortlichen in Unternehmen deshalb einen praktischen Leitfaden für die Auswahl einer robusten Kommunikationsplattform bieten und aufzeigen, wie man deren NIS2- bzw. KRITIS-Compliance sicherstellen könne. Themen wie die Wahl des Herstellers, Zertifizierungen, integrierte Sicherheitsmechanismen oder belastbare Redundanzkonzepte werden ausführlich behandelt.

Basis für das Whitepaper ist laut innovaphone seine jahrzehntelange Erfahrung im Bereich von Notrufzentralen, Leitstellen, Städten und Gemeinden.

Das Whitepaper „KRITIS- / NIS2-konform kommunizieren? Worauf Sie bei der Wahl Ihrer Kommunikationsplattform achten müssen“ steht hier kostenlos zum Download bereit.

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