Neue Richtlinie für Medientechnik-Anbringung in sensiblen Gebäudebereichen
von Redaktion,
Seit 1. September 2023 liegt mit der Richtlinie VdS 6024 ein bundesweit einheitlicher Standard zur Anbringung von Medientechnik in sensiblen Bereichen wie etwa in Flucht- und Rettungswegen vor.
Der bundesweit einheitliche Standard VdS 6024 ermögliche Brandschutzbeauftragten und Baubehörden nun erstmalig die einheitliche Beurteilung zur Anbringung von Medientechnik. Nach der Richtlinie 6024 können Medientechnikausschreibungen gestellt und eingereichte Angebote anschließend danach bewertet werden.
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Das VdS-Merkblatt „Brandschutz elektrischer Geräte in sensiblen Bereichen“ beschreibt unter anderem die Anforderungen an ein geräteintegriertes Brandschutzsystem zur Verhinderung einer Brandausbreitung im Falle eines Defektes im Gerät. Die gekartel AG gehört zu den Anbietern am Markt, die mit ihrem Touchdisplay „Digitale Haustafel“ die Anforderungen an den geräteintegrierten Brandschutz nach VdS 6024 erfülle.
Die gekartel AG habe gemeinsam mit Vertretern von Versicherungen, Baubehörden, Planern, Prüfstellen, unabhängigen Herstellern sowie Anwendern innerhalb einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) unter der Schirmherrschaft der weltweit anerkannten Institution VdS Schadenverhütung GmbH seit Anfang 2022 die Richtlinie VdS 6024 erarbeitet. Ziel sei es gewesen, eine praxistaugliche, unabhängige Prüfbarkeit von Wirksamkeit und Zuverlässigkeit der geräteintegrierten Brandschutzkomponenten zu gewährleisten. Bisher existierten keine einheitlichen Regelungen oder klaren Handlungsanweisungen, wenn es um die Anforderungen des Brandschutzes und die Genehmigung von Medientechnik zur Aufstellung in sensiblen Bereichen ging.
Zur Erarbeitung einer standardisierten Test- und Prüfmethodik wurde die Digitale Haustafel der gekartel AG (als unabhängiger Hersteller) in der Größe 32“ Touchscreen TFT-Panel als Prüfgegenstand herangezogen. Das digitale Infodisplay in den Größen 32“ und 43“ wurde mit der geräteintegrierten Selbstlöscheinrichtung E-Bulb der Firma JOB GmbH ausgestattet.
Brandgefährdungspotenzial von Medientechnik
Insbesondere in sensiblen Bereichen wie etwa in Flucht- und Rettungswegen könne das Schadensausmaß eines Brandes besonders hoch sein. Zu den sogenannten „sensiblen Bereichen“ gehören unter anderem notwendige Treppenräume und Flure, Foyers, Ladenstraßen oder Räume, die eine große Menschenanzahl aufnehmen können.
Deshalb ist es erforderlich, das Risiko für das Entstehen eines Brandes zu minimieren. Dabei sollte nicht nur die Brandlast im Umfeld, sondern auch die Brandgefahr, die von elektrischen Geräten selbst ausgeht, berücksichtigt werden. Laut dem Institut für Schadensstatistik (IFS) gehören „Elektrizität“ (mit 32%) und Überhitzung (mit 9%) neben menschlichem Fehlverhalten (mit 19%) zu den häufigsten gerätebasierten Brandursachen. Verbaute elektronische Komponenten wie Netzteile können überhitzen und entflammen.
Dabei steige der Einsatz digitaler Medientechnik (Digital Signage) als Informations- und Kommunikationsmedium, Werbeträger oder zur Wegeleitung weiter an. Gleichzeitig bringe dies neue Herausforderungen beim Thema Brandschutz zur Prävention von Brandereignissen mit sich. Insbesondere in öffentlichen Bereichen wie in Flughäfen, Bahnhöfen, Kindergärten, Schulen und Verwaltungen gelten strenge Brandschutzvorschriften. Auch Mietwohnhäuser oder gewerblich genutzte Immobilien benötigen umfangreiche Vorkehrungen zum Schutz von Mensch und Tier.
Beispiel für geräteintegrierten Brandschutz
In die Digitale Haustafel der gekartel AG wurde der „kleinste Feuerlöscher der Welt“, die E-Bulb, integriert. Die Technologie der Job Group basiere auf der Sprinklerglastechnologie. Das geräteintegrierte Löschsystem erkenne und bekämpfte Entstehungsbrände, bevor sich diese ausbreiten können. Beim Erreichen der definierten Auslösetemperatur zerberste die Löschampulle, das enthaltene Löschmittel wird freigesetzt. Zusätzlich werde im Brandfall die Stromzufuhr im Gerät unterbrochen. Das Löschmittel komme weltweit in verschiedensten Systemen zur Anwendung.