AUMA: Einstufung von Messen als Freizeiteinrichtungen unverständlich

Neuer Corona-Lockdown bremst Messen

Messen in Deutschland sollen ab Anfang November für vier Wochen geschlossen werden. Das haben am 28. Oktober 2020 die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Bundesländer neben vielen anderen Maßnahmen vereinbart, um die starke Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Für den AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft ist dabei insbesondere die Einstufung von Messen als Freizeiteinrichtungen unverständlich.

IFA 2020 Special Edition
IFA 2020 Special Edition (Bild: Messe Berlin)

„Die deutsche Messewirtschaft respektiert grundsätzlich, dass viele Branchen dazu beitragen müssen“, betont AUMA Geschäftsführer Jörn Holtmeier. Der im September 2020 begonnene Neustart der Messewirtschaft, von dem viele Branchen profitieren, werde dadurch aber unterbrochen und erheblich verzögert, weit über dem geplanten Stillstand von vier Wochen hinaus. Von Seiten der Aussteller drohen ein Verlust an Vertrauen in die Planbarkeit von Messebeteiligungen, aber auch in die Entscheidungen der Politik. Denn es sei sehr irritierend, dass Messen als einzige Business-orientierte Events betroffen sind. Unverständlich sei insbesondere, dass Messegelände als Freizeit-orientierte Einrichtungen bezeichnet würden. Ein Großteil der Messen seien Business-to-Business-Veranstaltungen und auch Publikumsmessen dienten in erster Linie dem Verkauf und der Kundeninformation.

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Der AUMA erwarte, dass Messen kurzfristig wieder aus dem Zusammenhang mit Freizeit-orientierten Einrichtungen und Veranstaltungen herausgenommen werden, spätestens bei der Überprüfung der aktuellen Beschlüsse Mitte November.

Der AUMA-Geschäftsführer: „Die deutsche Messewirtschaft braucht dringend Planungssicherheit, auch damit ihre internationale Bedeutung nicht beschädigt wird. Eine Gleichstellung von Messen mit dem Groß- und Einzelhandel ist mehr als berechtigt. Beides findet in ähnlich strukturierten Räumen statt und hat weitgehend identische Funktionen.

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