Registrierung bis zum 28. Februar möglich

Sonderfonds Messen: Frist läuft Ende Februar ab

Der Bund bietet mit dem Sonderfonds Messen und Ausstellungen eine Ausfallabsicherung außerhalb der bestehenden Corona-Hilfen an. Damit soll der Neustart von Messen und gewerblichen Ausstellungen in Deutschland unterstützt werden.

Achtung(Bild: Pixabay)

Um von der Absicherung zu profitieren, müssen Messen und Ausstellungen spätestens zwei Wochen vor ihrer geplanten Durchführung registriert werden. Die Frist dafür läuft in diesem Monat ab: Eine Registrierung kann noch bis spätestens 28. Februar vorgenommen werden. Berücksichtigt werden können Veranstaltungen, deren planmäßiges Durchführungsdatum im Zeitraum bis zum 30. September 2022 liegt.

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Mit den Sonderfonds sichern Bund und Länder die Vorbereitungskosten von Messen und Ausstellungen gegen das Risiko einer coronabedingten Veranstaltungsabsage ab. Die Registrierung ist möglich auf dem zentralen Online-Portal Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen unter www.sonderfonds-messe.de. Der dort hinterlegte FAQ-Katalog bietet weiterführende und ausführliche Informationen zu diesem Absicherungsinstrument.


Quelle: www.auma.de/de/medien/newsletter/sonderfonds-messen-frist-laeuft-ab

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