Das Studieninstitut für Kommunikation bietet verschiedene Seminare zum Thema Sicherheit bei Veranstaltungen an. In den Seminaren wird Wissen für Eventmanager, Betreiber, Veranstalter, Agenturen, Dienstleister und Freiberufler und Personen mit aufsichtführenden Aufgaben in einer Veranstaltung, inkl. Veranstaltungstechnik vermittelt.
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Im Sachkundeseminar „Sachkundige Aufsichtsperson (Technik und Aufsicht) für Versammlungsstätten erlernen Teilnehmer alle Vorgaben des Gesetzgebers und Aspekte zur Veranstaltungs- und Besuchersicherheit. Sie erfahren ferner, welche markanten Gefahrenpotenziale sich wie erkennen und proaktiv vermeiden lassen. Praktische Hilfe bei der Bewertung von Risiken hinsichtlich der eingesetzten Technik sowie Beispiele des Dozenten und Hinweise zu rechtlichen Fallstricken sind weitere wichtige Inhalte.Hinweis: Eine sachkundige Aufsichtsperson ist eine technische Aufsichtsperson, die bei entsprechender Eignung und Delegation laut MVStättVO §40 Abs. 5 und BGV C1 §15 auch Veranstaltungsleiter sein darf.
Sachkundeseminar „Sachkundige Aufsichtsperson (Technik und Aufsicht) für Versammlungsstätten
Dauer: 2 Tage
Wann & Wo: Berlin, 12./13. Dezember 2015; Düsseldorf und Berlin, 19./20. April 2016
Abschluss: Sachkundige Aufsichtsperson (Technik und Aufsicht) für Versammlungsstätten – Sachkundenachweis (Zertifikat)
www.studieninstitut.de/sachkundige-aufsichtsperson-fuer-versammlungsstaetten
Das entsprechende Wiederholungsseminar „Sachkundige Aufsichtsperson für Versammlungsstätten“ (laut Gesetzgeber 1x pro Jahr vorgeschrieben) findet in Berlin am 19. Dezember 2015 statt, das nächste in Düsseldorf am 30. Juni 2016. Dauer: 1 Tag.
Im Seminar „Zertifizierte unterwiesene Person“ (Veranstaltungsleitung) lernen die Teilnehmer, wie sie in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik Events sicher planen und durchführen sowie präventiv Sicherheitsmängel erkennen können. Die Anforderungen des Gesetzgebers und Vorschriften zu wichtigen Gefahrenquellen zählen ebenso zu den Inhalten wie Beispiele aus der Praxis und Anleitungen zur Bewertung von Risiken und Gefahren. Schwerpunkt dieses Seminars: Verantwortung, Organisation, Pflichten, Kontrolle und Aufsicht.
Hinweis: Die Definition des Veranstaltungsleiters resultiert aus der MVStättVO §38 Abs. 1, 2 und in Verbindung mit Abs. 5. In manchen Bundesländern wird diese Person auch als Versammlungsleiter, Vertreter des Betreibers, CVD=Chef vom Dienst o.ä. bezeichnet. Kann der Veranstaltungsleiter einen Sachkundenachweis nachweisen, darf er auch als sachkundige Aufsichtsperson tätig werden.
Zertifizierte unterwiesene Person (Veranstaltungsleitung)
Dauer: 2 Tage
Wann & Wo: Berlin und Düsseldorf,02./03. Mai 2016
Abschluss: Zertifizierte unterwiesene Person (Veranstaltungsleitung) – Sachkundenachweis (Zertifikat)
Geeignet sind diese Seminare für Einsteiger und Fortgeschrittene, die im Veranstaltungsbereich haupt- oder nebenberuflich tätig sind; ebenso für Mitarbeiter aus Marketing-, Event- und Kommunikationsabteilungen von Unternehmen sowie technische Mitarbeiter/innen, Leiter/innen, Betreiber, Eventmanager/innen von öffentlichen Einrichtungen, Hotels, Discotheken, Eventlocations, Kleinkunstbühnen, Theatern und Freilichtbühnen, Kulturämtern und Vereinen, Schulverwaltungen. Auch für aufsichtführende Mitarbeiter/innen von Veranstaltungsdienstleistern sind die Seminare sinnvoll.
Mehr Informationen zu den Weiterbildungen gibt es unter www.studieninstitut.de/bildung oder direkt bei der Beratung unter 0211/77 92 37-0 (kostenfrei im dt. Festnetz) und via E-Mail an beratung@studieninstitut.de.
ERMÄSSIGUNGEN: 10 Prozent Frühbucherrabatt auf die Weiterbildungsgebühr bei Anmeldung bis zwei Monate vor Weiterbildungsstart. Weiterbildungsbeginn bei Lehrgängen ist jeweils der 1. des Monats. Mitglieder von FAMA, FAMAB und ISES erhalten 10 Prozent Ermäßigung auf die Weiterbildungsgebühr bei Nachweis der Mitgliedschaft. Prüfungsgebühren, betriebliche Lehrgänge und Partnerangebote sind von jeglicher Ermäßigung ausgeschlossen. Rabatte sind nicht kombinierbar.