Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil zu den so genannten Bettensteuern in den Stadtstaaten Bremen, Hamburg sowie der Stadt Breisgau in Freiburg getroffen. Demnach sind die örtlichen Übernachtungssteuern in Beherbergungsbetrieben, auch Bettensteuer, City-Maut oder Kulturförderabgabe genannt, mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Urteil stößt auf großes Unverständnis beim Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) und dem Hotelverband Deutschland (IHA).
(Bild: Pexels/ Andrea Piacquadio )
Man sei maßlos enttäuscht über diese Entscheidung, auf die man über sechs Jahre gewartet habe. Leider seien dem kommunalen Steuerfindungsrecht keine Grenzen gesetzt worden, heißt es seitens der Verbände. Dies bedeute nach den massiven Umsatzeinbrüchen durch die Corona-Pandemie einen weiteren herben Schlag für die Branche. Beide Verbände hatten jahrelang gegen die Erhebung von Bettensteuern bei privaten und beruflich bedingten Übernachtungen gekämpft und drei Verfassungsbeschwerden betroffener Hoteliers begleitet und unterstützt.
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Diese Entscheidung treffe die Branche zu einem sehr ungünstigen Zeitpunkt. So belaufe sich der Umsatzrückgang für die Beherbergungsbetriebe im ersten Quartal 2022 im Vergleich zu dem Vorkrisenjahr 2019 auf real minus 39,7%. Im Jahr 2020 habe die Hotellerie durch die Corona-Maßnahmen einen Verlust von minus 45,7% verzeichnet, im Jahr 2021 von minus 44,8%.
„Wir appellieren an die Kommunen, diese Entscheidung nicht als Ermunterung zu verstehen, jetzt Bettensteuern einzuführen und die Hoteliers und Gäste mit neuen Belastungen zu konfrontieren. Die Beherbergungsbetriebe sind wichtige Leistungsträger vor Ort, sie schaffen Arbeitsplätze und machen unsere Innenstädte lebenswert“, sagen DEHOGA und IHA. Jede Stadt müsse ein vitales Interesse daran haben, dass sich die Betriebe und Innenstädte von der Pandemie erholen. Es sei kontraproduktiv in Zeiten hoher Inflation und Energiepreise jetzt über neue Belastungen der Hotels und ihrer Gäste nachzudenken.