Fristen für Umstellung auf E-Rechnung müssen eingehalten werden

Viele Online-Händler nicht auf E-Rechnungspflicht vorbereitet

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen im B2B-Bereich erstellen und empfangen können. Eine Befragung der Ecommerce One im Kundenkreis, der aus Online-Händlern besteht, zeigt, dass viele von ihnen noch nicht ausreichend auf die E-Rechnungspflicht vorbereitet sind. Auch Veranstalter von B2B Events sind von der Einführung der E-Rechnung betroffen.

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Diesen Status-quo bestätigt auch eine Studie, die von der Universität Potsdam und der FAU Erlangen-Nürnberg durchgeführt wurde: nur etwa 12 % der Befragten sind vollständig vorbereitet oder nutzen die E-Rechnung bereits.

Die im Oktober 2024 veröffentlichte Studie der Universität Potsdam und der FAU Erlangen-Nürnberg beleuchtet „Die Akzeptanz der Einführung der E-Rechnung in Deutschland“. An der quantitativen Online-Befragung, die im Zeitraum von Ende April bis Mitte Juli 2024 durchgeführt wurde, nahmen über 4.300 Personen teil. Rund 71 % der Befragten haben noch keine konkreten Maßnahmen zur Implementierung ergriffen. Herausforderungen liegen laut der Studie vor allem in der Anpassung bestehender Systeme und in dem Mangel an Wissen über die rechtlichen und technischen Anforderungen. Besonders kleine Unternehmen und Soloselbstständige sehen den Umstellungsaufwand als hoch an und sind noch nicht ausreichend vorbereitet.

Angesichts dieser Zahlen stellt die ab 2025 geltende E-Rechnungspflicht für viele Unternehmen und Online-Händler eine erhebliche Herausforderung dar. Diese schreibt vor, dass Rechnungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) nur noch in einem digitalen, strukturierten Format im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 erstellt und übermittelt werden dürfen. Papierrechnungen im B2B-Verkehr werden dann weitgehend unzulässig. Ziel dieser Regelung ist es, Prozesse zu digitalisieren und effizienter zu gestalten.

Die Fristen sind klar gesetzt

Für im Inland steuerbare Umsätze müssen Unternehmen den Empfang und die Verarbeitung einer E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr ab 1. Januar 2025 ermöglichen. Die grundsätzliche Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung gilt ebenfalls ab 1. Januar 2025. Es gibt jedoch diverse Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 für Rechnungsaussteller.

„Wer die Umstellung verschläft, riskiert Verzögerungen oder sogar Bußgelder. Daher ist es essenziell, sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinanderzusetzen. Das raten wir auch unseren Kunden, von denen viele berichten, dass sie aktuell noch nicht vorbereitet sind“, sagt Matthias Kürten, Senior Marketing Manager bei Ecommerce One.

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