Kongresse und Firmentagungen

Vienna Meeting Fund 2021-2023: Förderung für Wiens Tagungssektor

Kongresse und Firmenveranstaltungen sind für Wiens Visitor Economy von zentraler Bedeutung. Daher wurde der Vienna Meeting Fund 2021-2023 mit einem Gesamtvolumen von 4 Millionen Euro – zur Verfügung gestellt von der Stadt Wien – ins Leben gerufen, über den Veranstalter in der aktuellen Situation bei der Durchführung von Tagungen unterstützt werden.

Christian Woronka, Leiter des Vienna Convention Bureau
Christian Woronka, Leiter des Vienna Convention Bureau (Bild: David Bohmann )

Der Vienna Meeting Fund ist die erste Förderung Wiens für die Meetingbranche, die neben (Verbands-) Kongressen auch Firmentagungen zugutekommt. Dabei richtet sich das Angebot an nationale und internationale Veranstalter, die Meetings in Wien planen und im Zeitraum von 1. Mai 2021 bis 31. Dezember 2023 durchführen. Der finanzielle Anreiz soll erstmals auch der Unterstützung von hybriden Veranstaltungen dienen, die neben der physischen ebenso die virtuelle Teilnahme an Meetings und Kongressen ermöglichen. Der Wiener Tourismusverband reagiert damit auf aktuelle Bedürfnisse bei der Veranstaltungsplanung und fördert Mehrkosten, die durch die parallele Durchführung entstehen.

Anzeige

„Die Mittel aus diesem 4-Millionen-Euro-Förderpaket, die die Stadt Veranstaltern und Planern zur Verfügung stellt, sind nicht nur eine wichtige Unterstützung für die Branche. Die Förderung gibt auch eine Perspektive für die Zukunft und unterstreicht zugleich die Bedeutung der Meeting-Industrie für die strategische Entwicklung Wiens,“ sagt Christian Woronka, Leiter des Vienna Convention Bureau. „Der Vienna Meeting Fund fördert erstmalig neben Association Meetings auch Corporate Events, die in Wien stattfinden. Mit der Unterstützung von hybriden Veranstaltungen reagieren wir außerdem auf die veränderten Rahmenbedingungen und Anforderungen bei der Durchführung von Meetings.“

Förderfähig sind ausschließlich durchgeführte Business Events mit vorab registrierten Teilnehmenden, die den Wirtschafts- und Innovationsstandort Wien stärken. Dies umfasst (Verbands-)Kongresse, sogenannte Association Meetings sowie Corporate Meetings wie etwa Firmenveranstaltungen und -tagungen. Reine (Firmen-)Abendveranstaltungen, Ausstellungen, Messen und Kultur- oder Sportveranstaltungen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Der Vienna Meeting Fund 2021-2023 fördert Kosten, die im Rahmen der Durchführung eines Meetings anfallen, zum Beispiel entstandene Kosten der Eventlocation sowie weiterer Dienstleister wie Technikanbieter oder Caterer.

Fördermodule

Die neue Fördermaßnahme umfasst drei Module. Um eine Förderung beantragen zu können, müssen die Grundvoraussetzung von Fördermodul 1 erfüllt werden: Die Veranstaltung findet in einer Wiener Location gegen Bezahlung statt, umfasst mindestens 50 vor Ort anwesende Teilnehmende und weist eine Mindestdauer von vier Stunden auf. Generiert der Kongress oder die Firmenveranstaltung zudem Nächtigungen, kann auch Fördermodul 2 beantragt werden. Dabei muss die Anzahl der Nächtigungen in Wiener Beherbergungsbetrieben mindestens 10% (2021), 30% (2022) bzw. 50% (2023) der Gesamtteilnehmer vor Ort betragen. Findet die Veranstaltung durchgängig in hybrider Form statt und entstehen hierfür Kosten, ist die Voraussetzung für Fördermodul 3 erfüllt.

Die maximale Förderhöhe je Veranstaltung entspricht den tatsächlich bezahlten Kosten bzw. beträgt bei Erfüllung der Voraussetzungen aller drei Fördermodule 60.000 Euro. Die maximalen Förderbeträge je Modul richten sich nach der Teilnehmerzahl.

Unterstützung für nationale und internationale Veranstalter

Sowohl nationale als auch internationale Veranstalter können Beihilfen im Rahmen des Vienna Meeting Fund 2021-2023 beantragen, so sie ein Meeting in Wien planen und durchführen (lassen) und für diese Veranstaltung sämtliche Kosten, sprich das wirtschaftliche Risiko, tragen. Auch Agenturen sind antragsberechtigt, wenn sie selbst als Veranstalter auftreten oder die Förderung stellvertretend für einen Veranstalter per Vollmacht abwickeln.

Einreichung

Anträge können ab sofort laufend bis zum 3. Dezember 2023 bzw. bis zu Mittelerschöpfung online über die Website des Vienna Convention Bureau eingereicht werden. Hier sind auch sämtliche Informationen sowie die gesamte Förderrichtlinie zu finden. Nach formaler Prüfung aller erforderlichen Unterlagen gilt das „First Come, First Served“-Prinzip.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.