Am 21. April hat der Deutsche Bundestag einer Änderung des Infektionsschutz-Gesetzes zugestimmt. Das Gesetz regele nunmehr zwar das Betreten von Spielbanken und die Nutzung von Seilbahnen – der Durchführung der Geschäftsplattform Messen, die normalerweise jährlich von 250.000 Ausstellern und über 16 Mio. Besuchern genutzt werden, werde jedoch nach wie vor keine Perspektive und Planungssicherheit geboten, kritisiert der AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft.
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