Im Bereich Arbeitsrecht hat der EuGH am 14. Mai 2019 ein weitreichendes Urteil gefällt. Geklagt hatte eine Gewerkschaft aus Spanien, die verlangte, dass die Deutsche Bank in Spanien die Arbeitszeiten komplett erfasse. Nur so könne gewährleistet werden, dass Überstunden richtig erfasst und Ruhezeiten eingehalten würden. FAMAB-Arbeitsrechtsexperte Günther Müller (FMR Kanzlei) hat das Urteil eingeordnet.
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