Bund und Länder haben am 17. Juni 2020 vereinbart, dass Großveranstaltungen bis zum 31. Oktober 2020 grundsätzlich untersagt bleiben. Für Messen würden diese Vereinbarung jedoch nicht gelten, wie der AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft nun in einer Meldung bekannt gegeben hat. Betroffen von dem Verbot seien nur Volks-, Straßen- und Schützenfeste sowie Kirmes-Veranstaltungen.
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